Hinweise zum Verpackungsgesetz (VerpackG)
Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar !
Das VerpackG regelt verschiedene Themenbereiche rund um die Entsorgung von Verpackungen. Hierunter fallen auch alle Tragetaschen aus Papier und Kunststoff, Geschenkpapiere und Geschenkbänder, die als "Serviceverpackung" für den Endverbraucher im Laden mit der gekauften Ware gefüllt werden bzw. für die Verpackung genutzt werden.
Derjenige, der eine "Serviceverpackung" erstmals an einen privaten oder gewerblichen Endverbraucher abgibt ("Erstinverkehrbringer"), muss sich an einem System beteiligen, das eine flächendeckende Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen sicherstellen kann. Neben den verpackungsmengenabhängigen Kosten für die Lizenzierung ist in regelmäßigen Abständen eine Erklärung über die an die Endverbraucher abgegebenen Serviceverpackungsmengen und -arten an das Entsorgungsunternehmen und an die Zentrale Stelle Verpackungsregister zu übermitteln.
Auf den folgenden Webseiten können Sie sich über Unternehmen informieren, die eine flächendeckende Entsorgung anbieten (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
• www.gruener-punkt.de
• www.interseroh.de
• www.landbell.de
• www.remondis.de
• www.zentec.de
Wenn Sie die Lizenzierung nicht selber vornehmen möchten, können Sie alternativ auch uns beauftragen, die Lizenzierung für die an Sie verkauften Serviceverpackungen zu übernehmen. In diesem Falle werden wir Ihnen die anfallenden Gebühren in Rechnung stellen und diese dann an ein Entsorgungsunternehmen unserer Wahl abführen. Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die ordnungsgemäße Abführung der Gebühren auf der Rechnung, so dass Sie beweisen können, Ihren Verpflichtungen nachgekommen zu sein.
Information zu unserer Registrierung nach § 9 VerpackG: Ab dem 01.01.2019 ist die Giszas GmbH als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister unter der Registrierungsnummer DE 5517358580104 registriert.